Stellungnahme zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (GZ/ BKA-600.308/0002-V/1/2012)
Die Jugend Europäischer Volksgruppen (JEV) kritisiert vehement den vom österreichischen Bundekanzleramt (BKA) in Begutachtung geschickten Entwurf des Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird!
Seit Jahren bemühen sich angesehene Rechtsexperten/innen und Volksgruppenorganisationen um eine dringliche Verbesserung des restriktiven Volksgruppengesetzes aus dem Jahr 1976. Im BKA wurden im Jahr 2011 zur Vorbereitung der Reform des Volksgruppenrechts drei Arbeitsgruppen eingerichtet.
Die österreichischen Mitgliedsorganisationen der JEV (Jugendorganisationen der Kärntner Slowenen/innen und Burgenlandkroaten/innen) sind zwar nicht in den drei Arbeitsgruppen „Bildung und Sprache“, „Regional- und Wirtschaftspolitik“ und „Struktur- und Rechtsfragen“ involviert worden, haben aber das Voranschreiten verfolgt. Obwohl zu Beginn der Arbeitsgruppentätigkeit zugesichert wurde, dass die Vorschläge aller Arbeitsgruppen im Entwurf für ein neues Volksgruppengesetz umgesetzt werden sollen, enthält der vom BKA in Begutachtung gesandte Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Volksgruppengesetz geändert wird (GZ/ BKA-600.308/0002-V/1/2012), keinerlei Vorschläge der Arbeitsgruppen. Auch abseits der Arbeitsgruppen wurden die Volksgruppen nur marginal in den Entstehungsprozess des neuen Volksgruppengesetzes einbezogen.
Der Begutachtungsentwurf enthält keine der notwendigen Verbesserungen in folgenden Bereichen:
- Bildungs- und Erziehungswesen in den Volksgruppensprachen: Hier sollten auch im Bundesgesetz Verpflichtungen an die Länder implementiert werden, vor allem im Bereich der anstehenden Reformen im Schulwesen
- Ausweitung des Medienwesens: Förderung und Erweiterung von Zeitung, Radio, TV und Internet in Volksgruppensprachen
- erleichterte Verwendung von Volksgruppensprachen auf Ämtern und Behörden: verbindliche Anstellung von mehrsprachigem Personal und Bereitstellung von mehrsprachigen Dokumenten und Vordrucken
- Die Anbringung von mehrsprachigen topographischen Bezeichnungen soll verbindlich sein und nicht nur als Empfehlung im Gesetz ausgesprochen werden
Gänzlich unbeachtet bleiben die Einrichtung eines Verbandsklagerechtes für Volksgruppen bzw. ihren Vertretungsorganisationen und die Anerkennung und rechtliche Gleichstellung der Volksgruppen in Wien und der Steiermark.
Neben unverbindlichen Absichtserklärungen beinhaltet der Entwurf eine unzulässige Einengung des Volksgruppenschutzes auf rein deklaratorische sprachliche und kulturelle Rechte, die wiederum nicht konkret ausgestaltet werden. Die Bundesregierung räumt sich hingegen mehr Einflussmöglichkeiten bei der Bestellung der Volksgruppenbeiräte ein. Durch Schaffung des Forums der Volksgruppenbeiräte, einer regierungsabhängigen de facto gesetzlichen Volksgruppenvertretung, die demokratisch nicht legitimiert ist, soll der paternalistische Umgang mit Volksgruppenanliegen noch verstärkt werden.
Inhaltlich schließt sich die JEV der Stellungnahme des Österreichischen Volksgruppenzentrums und weiterer unabhängiger Volksgruppenorganisationen (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00371_01/fname_246000.pdf) an.
Den Begutachtungsentwurf lehnen wir vollinhaltlich ab.