Wien/Beč, 07.02.2022

Stellungnahme zur Neuzusammensetzung des Volksgruppenbeirates für die kroatische Volksgruppe

Der Kroatische akademische Klub äußert im Rahmen dieser Stellungnahme einige Bedenken und Widersprüche zur vorgeschlagenen Neuzusammensetzung des Volksgruppenbeirates für die kroatische Volksgruppe.

Im Schreiben des Bundeskanzleramtes (BKA) wird festgestellt, dass das BKA eine Ausgewogenheit zwischen den Geschlechtern, Altersgruppen und geografischer Herkunft anstrebt.
Leider kann dies beim aktuellen Vorschlag bezüglich der Altersgruppen klar verneint werden. Daher ist der Hauptkritikpunkt die mangelnde Berücksichtigung jüngerer Generationen der Volksgruppe.

Es ist keineswegs verständlich, dass zwei auf breiter Basis nominierte, junge Personen in der in Aussicht genommenen Zusammensetzung des BKA nicht berücksichtigt wurden. Im Gegensatz dazu wurden beispielsweise fünf Nennungen von Vereinen eingeschlossen, welche jeweils nur eine Nominierung von einer Organisation erhalten haben. Zudem wurde bei einem Großteil der Nominierungen weder auf eine Ausgewogenheit hinsichtlich der Geschlechter noch der Altersgruppen und auch nicht der geografischen Herkunft geachtet.
Besonders bei aktuellen Themen und Projekten, wie der Urbanisierung der Volksgruppe durch Migration nach Wien oder dem Bau des Volksgruppenhauses in der südburgenländischen „Volksgruppenhauptstadt“ Oberwart ist der geografische Faktor durchaus relevant.

Es entsteht unweigerlich der Eindruck, als ob nur relevant sei, von welcher Organisation man vorgeschlagen wird. Dieser Eindruck hätte eine verheerende Wirkung auf die Motivation zukünftiger Generationen, sich in der Volksgruppe zu engagieren.

Des Weiteren verlangt das Volksgruppengesetz, dass bei der Zusammensetzung des Volksgruppenbeirates besonders darauf geachtet wird, dass die in der Volksgruppe wesentlichen politischen und weltanschaulichen Meinungen im Beirat entsprechend vertreten sind.

Der Volksgruppenbeirat ist aufgeteilt in eine Vereins-, eine Politik- und eine Kirchenkurie. Insgesamt gibt es zurzeit 24 Beiratssitze. Dabei soll die Hälfte (12) dieser mit Mitgliedern der Vereinskurie besetzt werden. Auf die Politik-Kurie entfallen zehn Sitze und zwei auf die Kirchenkurie.
Jedoch ist es so, dass zwei parteipolitische Organisationen in der Vereinskurie vertreten sind. Parteipolitische Vereine sind sie deshalb, weil die Mitglieder entweder politische Mandatar:innen bei der SPÖ (Präsidium/Prezidij) oder bei der ÖVP (ARGE/DZ) sind.
Politische Vertreter:innen sind bereits in der Politikkurie repräsentiert. Laut Volksgruppengesetz ist es nicht vorgesehen diesen politischen Vertreter:innen auch noch zwei Sitze in der Vereinskurie zu gewähren.

In der kroatischen Volksgruppe engagieren sich viele junge Menschen, die (wie oft betont wird) die Zukunft der Volksgruppe seien. Sie entwickeln und realisieren wertvolle Projekte und Initiativen für die Volksgruppe (teils unter prekären und widrigen Umständen). Diese jungen Menschen (und der Begriff „jung“ sei sehr großzügig ausgelegt) sollten eine faire Repräsentation in jenem Gremium haben, das bei der Ressourcenzuteilung an die zahlreichen Projekte die zentrale Rolle spielt.

In diesem Sinne appellieren wir an das Bundeskanzleramt, die in Aussicht genommene Zusammensetzung des kroatischen Volksgruppenbeirates nochmals zu überarbeiten.